Transparenz
Das Familienforum Havelhöhe gGmbH ist Unterzeichnerin der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Es hat sich damit verpflichtet, offen zu legen, welche Ziele verfolgt werden, woher die Finanzmittel kommen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Familienforum Havelhöhe gGmbH
Kladower Damm 221
14089 Berlin
Die Eintragung in das Handelsregister Berlin-Charlottenburg mit der Handelsregisternummer HRB 110141 B erfolgte am 30.10.2007
Handelsregisterauszug (PDF-Download)
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Gesellschaftervertrag (PDF-Download)
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Familienforum gGmbH (Steuernummer: 27/603/53303) ist seit ihrer Gründung als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Der jüngste Bescheid vom Finanzamt für Körperschaften I, Berlin
Körperschaftssteuerbescheid 2009 (PDF-Download)
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Gesellschafter ist der „ Gemeinnützige Verein zur Förderung und Entwicklung anthroposophisch erweiterter Heilkunst e.V. Berlin“Geschäftsführung (jeweils alleinvertretungsberechtigt): Kirsten Schreiber und Dr. Christoph Meinecke
5. Tätigkeitsbericht
Qualitätsbericht 2011 (PDF-Download)
6. Personalstruktur
| Hauptberuflich | Honorarkräfte | Geringfügig geschäftigt | Ehrenamtliche | |
| 3 | 4 (TZ) | 5 | 2 | 4 |
7. Mittelherkunft
8. Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
100%iger Gesellschafter ist der "Gemeinnützige Verein zur Förderung und Entwicklung anthroposophisch erweiterter Heilkunst e.V."
Die Familienforum gGmbH ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e.V.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Die Leistungen der Hilfen für Familien werden zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln der Kommunen, zu einem geringen Anteil aus Beratungs- und Teilnehmerbeiträgen sowie aus Spenden und Zuschüssen gespeist. Die Familienforum gGmbH erzielte 2010 Einnahmen von jeweils über 10 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen von den Jugendämtern des Landes Berlin. Die Höhe der Zuwendungen der Familienhilfen werden in Entgeltverhandlungen mit den zuständigen Jugendämtern oder Landesjugendämtern festgelegt und sind vertraglich geregelt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Handels- und Steuerrechts, der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der Bestimmungen des Gesellschaftervertrages durch eine externe Steuerberatungsgesellschaft.


